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Aktueller
Stand der juristischen Auseinandersetzungen der Daimler AG gegen Jürgen Grässlin
Zusammenstellung der juristischen Auseinandersetzungen von Jürgen E. Schrempp ./.
Jürgen Grässlin
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+++ 22. September 2009: Daimler und Jürgen E. Schrempp verlieren Prozess vor dem Bundesgerichtshof +++ |
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Mit seinem Urteil hat der VI. Zivilsenat des BGH das in Artikel 5 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit gestärkt. „Dieses Urteil ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit und die Bürgerrechte. Es macht all den Menschen Mut, die mit Zivilcourage Fehlentscheidungen von Topmanagern aktiv entgegentreten", so Jürgen Grässlin unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Grässlins Rechtsanwalt Holger Rothbauer aus Tübingen, der in der jahrelangen Auseinandersetzung der Daimler AG Jürgen Grässlin juristisch vertreten hat, bewertete das Urteil auch in einem weiteren Sinne als äußerst positiv: „Mit dieser erfreulichen Entscheidung des BGH wird auch der Justizelfenbeinturm Hamburg mit seiner einseitigen Prominentenrechtssprechung in die Schranken verwiesen.“ Insgesamt, so Rothbauer, „ist dieses Urteil wegweisend für die Meinungsfreiheit in Deutschland“. Die Stellungnahme des KAD zum Urteil lesen Sie in der Pressemitteilung. |
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+++ 22. August 2009: Bundesgerichtshof verhandelt am 22. September in öffentlicher Sitzung +++ |
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Die öffentliche Verhandlung Grässlin gegen Daimler AG (siehe vorige Meldung vom 17. Juni 2009 unten) findet am Dienstag, den 22. September 2009 um 9:00 Uhr vor dem VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, Herrenstraße 45a, Saal N 004, statt. Rechtsanwalt Rothbauer äußerte die Hoffnung, dass die Bundesrichter die spontanen Äußerungen Grässlins wenige Stunden nach Bekanntwerden des Rücktritts von Jürgen E. Schrempp im Sinne der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit einordnen: „Anders als in Hamburg wird man in Karlsruhe die genauen Umstände der Grässlin-Äußerungen sowie die vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel angemessen prüfen." Eine aktuelle Zusammenfassung der juristischen Auseinandersetzungen der Daimler AG gegen Jürgen Grässlin finden Sie hier. |
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+++ 17. Juni 2009: Bundesgerichtshof gibt Jürgen Grässlins Nichtzulassungsbeschwerde statt +++ |
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+++ 27. Februar 2009: Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt „umfangreiche gesteuerte Graumarktgeschäfte“ bei Daimler fest +++ |
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+++ 14. November 2008: Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt Ermittlungen gegen Dieter Zetsche teilweise ein +++ |
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+++ 31. Juli 2008: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt Ermittlungen gegen Grässlin ein +++ |
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Nach mehr als zweieinhalb Jahren Ermittlungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde nunmehr das Verfahren gegen den Sprecher der Kritischen Aktionäre Daimler (KAD) Jürgen Grässlin mangels hinreichendem Verdachts der Weitergabe von Insiderkenntnissen endgültig eingestellt. Grässlin hatte zwölf Tage vor der überraschenden Rücktrittserklärung des damaligen Daimler-Vorsitzenden Jürgen E. Schrempp am 28. Juli 2005 Kenntnis von dessen Rücktrittsabsichten erhalten. Kurz nach Bekannt werden des bevorstehenden Rücktritts von Schrempp schnellte die DaimlerChrysler-Aktie im Kurswert deutlich nach oben. Massive Aktienverkäufe und daraus resultierende beträchtliche Gewinne waren die Folge. Die ausführlichen Angaben Grässlins gegenüber der BaFin waren Ausgangspunkt für zahlreiche Ermittlungen wegen Verdachts des Insiderhandels unter anderem auch gegen hochrangige Manager. Anstatt Grässlins Aufklärungs- und Kooperationsbereitschaft zu würdigen, veranlasste die BaFin eine Hausdurchsuchung in seinen Wohnräumen. Grässlin-Anwalt Rothbauer
sieht in der jetzigen Einstellung der Ermittlungen seitens der BaFin »ein
weiteres ermutigendes juristisches Signal für Grässlin, das zur Aufklärung
der wahren Hintergründe um die vorzeitige Vertragsauflösung des
DaimlerChrysler-Vorsitzenden Schrempp und damit der Zulässigkeit seiner
noch untersagten Äußerungen positiv beitragen wird«. Weitere
Informationen unter Presse und Downloads. |
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+++ 3. Juni 2008: DAIMLER-CHEF ZETSCHE ZIEHT KLAGE GEGEN GRÄSSLIN VOR DEM LANDGERICHT BERLIN ZURÜCK +++ |
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Am Vorabend der für den heutigen 3. Juni, 11.30 Uhr, vor dem Landgericht Berlin angesetzten mündlichen Verhandlung haben der Daimler-Vorsitzende Dieter Zetsche und die Daimler AG ihre Unterlassungsklage gegen Jürgen Grässlin, Buchautor und Sprecher der Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD), äußerst kurzfristig zurückgenommen. Dies geht aus einem Fax hervor, das Grässlins Rechtsanwalt Holger Rothbauer in seiner Tübinger Kanzlei am Abend des 2. Juni von den Rechtsanwälten, die Zetsche und Daimler in dieser Sache vertreten, zugeleitet worden ist. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Berlin, Herr Mauck, bestätigte ebenfalls sichtlich überrascht die Klagrücknahme am heutigen frühen Morgen. „Mit den sehr substantiellen und außerordentlich ernst zu nehmenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist die Daimler-Strategie des Verharmlosens nicht aufgegangen. Dass Zetsche und Daimler jetzt vor dem Landgericht Berlin eingeknickt sind, ist aus meiner Sicht als deutlichstes Signal zu werten, dass sowohl das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren als auch die gesamte Graumarktproblematik nicht mehr ignoriert werden kann“, erklärte Rechtsanwalt Rothbauer. Mehr in der Pressemitteilung der der Kritischen AktionärInnen Daimler. Weitere Informationen zum
Rückzug der Daimler AG und ihres Vorstandsvorsitzenden Dieter Zetsche
unter Presse und Downloads. |
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+++ 3. Juni 2008: Landgericht Berlin entscheidet in mündlicher Verhandlung über Unterlassungsverfügung von Zetsche und Daimler gegen Grässlin +++ |
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Am Dienstag, den 3. Juni 2008, findet um 11.30 Uhr die Mündliche Verhandlung Zetsche, Daimler/Grässlin vor dem Landgericht Berlin (Tegeler Weg 17 - 21, Raum I/143) gegen Jürgen Grässlin statt. Dem Buchautor und Sprecher der Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD) sollen Aussagen bezüglich der möglichen Verwicklung von Dr. Zetsche in Graumarktgeschäfte und die Frage der nach Grässlins Strafanzeige gegen Zetsche u.a. derzeit laufenden strafrechtlichen Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart untersagt werden. Andererseits werden Grässlin seitens des Konzerns Aussagen aus einer Presseerklärung der Kritischen AktionärInnen Daimler in den Mund gelegt, die er selbst nicht getroffen hat. Im Falle der Zuwiderhandlung der Unterlassung untersagter Aussagen droht Grässlin ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hängt auch eng zusammen mit der alsbald anstehenden Fortsetzung der juristischen Forderung Zetsches nach Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro, die vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (in Hamburg) ihre Fortsetzung finden wird. Herr Zetsche war in der Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg mit selbiger Forderung gegen den Daimler-Kritiker gescheitert. Bitte nehmen Sie bezüglich der inhaltlichen Fragen Kontakt mit Grässlins Rechtsanwalt, Herrn Holger Rothbauer, Tübingen Tel. 07071-31083, Mob. 0173-444 68 77, auf. |
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+++ April 2008: Daimler AG veröffentlicht Gegenanträge zu Prozessen gegen Grässlin und Graumarktgeschäften +++ |
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+++ 14. März 2008: Bundesgerichthof entscheidet: Kapitalanleger-Musterverfahren muss neu verhandelt werden +++ |
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+++ 27. Januar 2008: Acrylgemälde für mehr als 3.600 Euro versteigert! +++ |
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+++ 27. Januar 2008: Acrylgemälde für mehr als 3.600 Euro versteigert! +++ |
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+++ 23. Januar 2008: ebay stoppt Versteigerung im Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit +++ |
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+++ Januar 2008: Jürgen Grässlin versteigert Acrylgemälde im Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit +++ |
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+++ Januar 2008: Dieter Zetsche verliert Prozess gegen Jürgen Grässlin +++
Hamburg
– Daimler-Chef
Dieter Zetsche steht kein Schmerzensgeld des Daimler-Kritikers Jürgen
Grässlin zu. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Die Begründung
zur Entscheidung wird – wie bei Zivilverfahren üblich – erst in
einigen Wochen
veröffentlicht. Grässlin hatte mehrfach den Verdacht geäußert, der
Manager habe als Zeuge in
einem Gerichtsprozess falsche Angaben gemacht. Diese
Aussage ist ihm nach wie vor untersagt, obwohl inzwischen auch die Staatsanwaltschaft
Stuttgart diesen Verdacht hat. Sie ermittelt deshalb gegen Zetsche.
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+++ November 2007: Ermittlungen gegen Dieter Zetsche wegen des Verdachts auf uneidliche Falschaussage +++
Stuttgart – Die
Stuttgarter Staatsanwaltschaft geht einem Anfangsverdacht gegen den
Konzernchef Dieter Zetsche nach, er habe 2002 in einem Prozess vor dem
Stuttgarter Landgericht gegen einen Graumarkthändler aus dem Landkreis
Heilbronn die Unwahrheit gesagt. Zetsche war von 1995 bis 1998 im
Konzernvorstand der DaimlerChrysler AG für den Vertrieb zuständig und
hatte in dem Verfahren zwar zugegeben, dass es gelegentlich zu solchen
Graumarktgeschäften gekommen sei. Er selbst habe aber gegen diese Form
der Verkaufs am exklusiven Händlernetz vorbei stets gekämpft. Jürgen
Grässlin hat bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart nun weitere Unterlagen
vorgelegt, darunter Lieferlisten von Mercedes an den Spediteur Schweinle
und Briefe von Ex-Vertriebsmanager Jürgen Fahr an Zetsche, die belegen
sollen, dass Zetsche sehr wohl von solchen Graumarktgeschäften gewusst
habe. |
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+++ Juli 2007: Falsche Eidesstattliche Versicherung? Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Dieter Zetsche +++
Stuttgart – In der
Auseinandersetzung um frühere Graumarktgeschäfte der Daimler AG
hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen Konzernchef Dieter Zetsche
ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. |