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Prozesse : Schrempp ./. Grässlin
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Jürgen
E. Schrempp klagt: "Verletzung der Persönlichkeitsrechte"
Seit über 2 Jahren versucht der ehemalige
Vorstandsvorsitzende der DaimlerChrysler AG, Jürgen E. Schrempp, mit
einstweiligen Verfügungen Aussagen über die Hintergründe seines Rücktritts
im Juli 2005 zu verbieten. Im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg klagte der
ehemalige Vorstandsvorsitzende, weil er und damit merkwürdigerweise auch der
ganze Daimler-Konzern angeblich in seinen "Persönlichkeitsrechten verletzt
wurde". Das Landgericht hatte Jürgen Grässlin in dem Punkt Recht
gegeben, dass seine Äußerungen als Meinungsäußerungen zu bewerten sind und
nicht – wie von Schrempp und Daimler dargestellt – als falsche
Tatsachenbehauptungen. Der zuständige Richter am Landgericht Hamburg, Andreas
Buske, verlangte jedoch weitere Anknüpfungstatbestände zur Rechtfertigung
seiner Meinungsäußerungen. Grässlin habe nicht hinreichend dargelegt, dass
solche Anknüpfungstatsachen vorlägen. Eine Aufstellung seiner Anknüpfungstatsachen
finden Sie hier.
Dass andere Journalisten wesentlich drastischere Aussagen
treffen durften (z.B. »Ackermann vertreibt Schrempp. Deutsche Bank erzwingt
offenbar Ablösung des Daimler-Chefs« in einer Meldung der Stuttgarter Zeitung
vom 30.07.2005 auf Seite 1 u.v.a.m.),
scheint dabei niemanden zu interessieren. Auch nicht, dass diese keinerlei Anknüpfungstatbestände
vorlegen müssen. Das muss nur der Kritiker Jürgen Grässlin. Rechtanwalt
Rothbauer hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Daimler und Schrempp haben
beantragt, die Berufung als unzulässig ohne Verhandlung zu verwerfen, so dass
schon als Erfolg zu werten ist, dass am 20.11.2007 eine mündliche Verhandlung
vor dem Hanseatischen Oberlandsgericht unter Leitung der Vorsitzenden Richterin
Dr. Raben durchgeführt wurde. Am 18.12.2007 verkündete das Oberlandesgericht,
dass die Berufung Grässlins zurückgewiesen wird, da die Äußerungen die
Grenzen der Meinungsfreiheit überschreiten und Schrempp sowie Daimler in ihren
Persönlichkeitsrechten verletzen.
Im Verfahren Schrempp ./. Grässlin zeichnete sich im Sommer 2009 dann aber eine positive Entwicklung ab: Über seinen am Bundesgerichtshof (BGH) zugelassenen Anwalt legte Jürgen Grässlin einen Antrag auf Zulassung der Revision gegen die Hamburger Urteile ein. In seinem Urteil hatte das Hanseatische Oberlandesgericht eine Revision ausdrücklich nicht zugelassen. Gegen den Willen der Hamburger Richter geht der Meinungsfreiheitsprozess jetzt doch in die entscheidende Runde. Im Juni 2009 teilte der BGH mit: Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten Grässlin werde die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 18. Dezember 2007 zugelassen. Mehr zur aktuellen Entwicklung hierzu unter Aktuelles.
Eine Zusammenfassung der juristischen Auseinandersetzungen der Daimler AG gegen Jürgen Grässlin finden Sie hier.