Neben der
Information über die Praxis der Daimler AG in der Auseinandersetzung mit
Konzernkritikern ist es das derzeit wichtigste Ziel, Jürgen Grässlin und
seinen Anwalt bei der Finanzierung der Gerichts- und Prozesskosten zu unterstützen.
Anfang 2007 hat sich hierzu ein Unterstützerkreis gebildet, der um Spenden
wirbt um gemeinsam das Prozesskostenrisiko (zur Zeit ca. 90.000 Euro) mit Jürgen
Grässlin zu teilen. Es geht um Meinungsfreiheit in Deutschland, die nicht durch
die Finanzstärke von Konzernen und höchstbezahlten Topmanagern nach deren
Willen definiert und eingeschränkt werden darf. Es geht auch um ein Stück
Gerechtigkeit und damit um eine Grundfeste unserer Demokratie.
Wir bitten daher dringend um Spenden, um die Weiterleitung des Spendenaufrufs im nachfolgenden Infoblatt und um Mitwirkung an der Verbreitung diese Webseite.
Infoblatt Spendenaufruf
(bitte ausgefüllt an unterstuetzerkreis@dauensteiner.de)
Wir würden uns freuen, wenn Sie
Kontakt
mit uns aufnehmen. Gerne stehen wir auch für ein persönliches Gespräch
bereit. Ausführliche Informationen zum Engagement von Jürgen Grässlin finden
Sie unter
www.juergengraesslin.com.
Für Ihre Unterstützung schon jetzt ein herzliches Dankeschön!
Möchten Sie zunächst unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen, so nutzen Sie bitte dieses Formular.
Spendenkonto:
|
Sonderkonto
Meinungsfreiheit versus Daimler |
|
|
Bank |
ING-DiBa |
|
Konto |
5521469320 |
|
BLZ |
50010517
|
|
Stichwort |
Rechtshilfefonds
Jürgen Grässlin |
|
Kontoinhaber |
Alexander
Dauensteiner (treuhänderische Verwaltung) |
Hinweis: Der Unterstützerkreis
beabsichtigt, bei Beträgen ab 250 € denjenigen Anteil zurück zu erstatten,
der für die Unterstützung nicht notwendig wurde. Hierzu wird zum Zeitpunkt
einer nicht mehr notwendigen Unterstützung für Jürgen Grässlin derjenige
Anteil der Zuwendungen errechnet, der nicht benötigt wurde. Den Unterstützer/innen
soll dann auf Wunsch der gemäß diesem Anteil ihrer Zuwendung errechnete Betrag
rückerstattet werden. Da weder der Betrag nicht notwendiger Zuwendungen heute
vorhergesagt, noch der Aufwand zur Rückerstattung abgeschätzt werden kann,
erklären sich Unterstützer ausdrücklich damit einverstanden, dass sich aus
der Zuwendung keinerlei Ansprüche ableiten lassen, auch nicht auf Teil-Rückerstattung
der Zuwendungen. In jedem Fall wird Rechenschaft abgelegt, wofür das Geld genau
verwendet wird. Die Zuwendungen werden ausschließlich zweckgebunden zur
Finanzierung der im Zusammenhang mit den Klagen der Daimler AG
anfallenden Kosten verwendet. Sollen die Zuwendungen für andere als diese
Zwecke verwendet werden ist in jedem Fall die Zustimmung der Unterstützer
erforderlich.